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Schul-ABCSchul-ABC

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

dies ist das Schul-ABC der Grundschule Straßenhaus. Es ist aus dem Wunsch heraus entstanden, Ihnen einen Ratgeber an die Hand zu geben, der Ihnen bei wichtigen Fragen, die Sie zu unserem Schulleben haben könnten, Antwort geben kann. Wir haben all das zusammengestellt, was wir für wichtig halten. Sollten sie weitergehende Fragen haben, auf die Sie hier keine ausreichende Antwort finden, stehen wir Ihnen gern zum persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Das Team der Grundschule Straßenhaus

Inhaltsverzeichnis:

1. Aufsicht -> Unterrichtszeiten   19. Klassenkasse
2. Adresse   20. Klassenleiter/in
3. Beschädigungen -> Versicherung   21. Kosten
4. Beurlaubung   22. Lehrerfortbildung
5. Computer   23. Neue Grundschulordnung
6. Eltern   24. Religionsunterricht
7. Entschuldigung   25. Schul-T-Shirt
8. Erkrankung   26. Schulweg
9. Erste Heilige Kommunion   27. Selbstständigkeit
10. Erste Hilfe   28. Sportunterricht
11. Fahrradausbildung   29. Termine
12. Förderverein   30. Unterrichtszeiten
13. Fragen - Klagen - Probleme   31. Umweltschutz
14. Fremdsprachen   32. Unsere Schule
15. Frühstück   33. Versicherung
16. Fundsachen   34. Vorzeitiger Unterrichtsschluss, Unterrichtsausfall
17. Hausaufgaben   35. Zeugnis
18. Hausordnung    

 

 

 

1. Aufsicht -> Unterrichtszeiten [Zum Anfang]

Da bei uns die Schule für die Klassenstufen 1/2 und 3/4 zu unterschiedlichen Zeiten beginnt, haben wir morgens folgende Aufsichtsregelungen:
Vor der ersten Stunde ist die Aufsicht ab 7.10 Uhr gewährleistet. Die Kinder betreten das Schulgebäude durch den geöffneten Seiteneingang.
Vor der zweiten Stunde bleiben die Schüler der Klassenstufen 1/2 auf dem Schulhof. Ab 8.15 Uhr ist dort eine Aufsicht anwesend. Sollten Sie Ihr Kind früher als zu den o.a. Zeiten in die Schule schicken, liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen.

In allen Spielpausen wird Ihr Kind auf dem Schulhof beaufsichtigt. Bei Problemen oder Fragen soll es sich an die Aufsicht wenden. Jedes Kind ist gehalten, die Anweisungen der Lehrpersonen und der Mitarbeiter zu befolgen und das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht zu verlassen. Mittags sammeln sich die Buskinder um 12.30 Uhr auf dem Schulhof und werden beaufsichtigt, bis die Busse abfahren.

2. Adresse [Zum Anfang]

Adresse geändert? Neue Telefonnummer? Bitte informieren Sie die Schule darüber. Für Notfälle geben Sie bitte auch die Telefonnummer des Arbeitgebers, von Nachbarn oder Verwandten an.

3. Beschädigungen -> Versicherung [Zum Anfang]

Für Beschädigungen am Privateigentum oder bei Diebstahl von Privateigentum der Kinder haftet der Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) nicht automatisch. Beschädigen die Kinder Schuleigentum mutwillig, können die Erziehungsberechtigten zur Kostenerstattung herangezogen werden. Wenn durch mutwilliges Handeln eines Kindes ein erhöhter Reinigungsaufwand erforderlich wird (z.B. in den Toilettenanlagen), stellen wir den Erziehungsberechtigten des Kindes diese Mehrkosten in Rechnung.

4. Beurlaubung [Zum Anfang]

Bei einem wichtigen Anlass (Hochzeit, religiöse Feiern, sportliche Veranstaltungen, Todesfall usw.) kann die Klassenleiterin auf Ihren schriftlichen Antrag hin Ihr Kind bis zu drei Tage beurlauben. Längerfristige Beurlaubungen sowie Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Schulferien bedürfen eines schriftlichen Antrags an die Schulleitung. Letzteren wird nur in begründeten Ausnahmefällen statt gegeben (Kurzurlaube oder kostengünstigere Urlaubsbuchungen stellen keine Ausnahmefälle dar).

5. Computer [Zum Anfang]

Jede Klasse verfügt über 2 bzw. 3 PC-Arbeitsplätze. Nach und nach werden wir alle Klassenräume mit interaktiven Smart-Boards ausstatten. Auf die frühzeitige, aber sinnvolle und wohl dosierte Begegnung unserer Schülerinnen und Schüler mit diesem wichtigen Medium unserer Zeit legen wir großen Wert.

6. Eltern [Zum Anfang]

Ihr Kind steht im Mittelpunkt unseres Interesses. Sie haben die Grundlagen der Erziehung gelegt. Unsere Arbeit und der Lernerfolg Ihres Kindes bauen darauf auf – nur gemeinsam sind wir stark! Sie haben bei uns die Möglichkeit, Schule aktiv mitzugestalten.

  • Elternabend

Sie werden schriftlich eingeladen. Dies ist für Sie die Gelegenheit zur Mitsprache, denn hier werden

- Klassenelternvertreter gewählt,
- Fragen diskutiert,
- Beschlüsse gefasst,
- das Schulleben gestaltet,
- uvm.

  • Elternsprechtag

Einmal im Jahr finden Elternsprechtage statt. Vereinbaren Sie einen Termin und sprechen Sie mit uns über Ihr Kind. In der übrigen Zeit sind alle Lehrer und pädagogischen Mitarbeiter nach telefonischer Terminvereinbarung für Sie zu sprechen.

  • Elternvertretung

Ihre Möglichkeiten mitzuwirken:

- auf Klassenebene: als gewählte/r Elternsprecher/in

- auf Schulebene: als gewähltes Mitglied im Schulelternbeirat, in verschiedenen Ausschüssen, im Förderverein

Darüber hinaus freuen wir uns bei Klassen- und Schulveranstaltungen über jede helfende Hand.

7. Entschuldigung [Zum Anfang]

Ist Ihr Kind erkrankt, so ist eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung notwendig. Bei längerer Erkrankung muss diese spätestens am dritten Fehltag in der Schule vorliegen. Unentschuldigte Fehltage werden auf dem Zeugnis vermerkt. Zur Sicherheit Ihres Kindes geben Sie bitte bereits am 1. Fehltag eine mündliche Krankmeldung an die Schule. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen Ihres Kindes in der Schule können wir Ihnen so Nachricht geben. Nachfolgend können Sie ein Entschuldingsformular herunter laden:

8. Erkrankung -> Entschuldigung [Zum Anfang]

Häufig erleben wir, dass Kinder zu früh vom Krankenbett wieder in die Schule geschickt werden. Geben Sie Ihrem Kind ausreichend Zeit, eine Krankheit auszukurieren. Das gesunde Kind wird den versäumten Unterrichtsstoff schneller aufholen als ein Kind, das noch kränkelt und eventuell einen Rückschlag erleidet. Ebenso sollten Sie verfahren, wenn Ihr Kind am Morgen über starkes Unwohlsein klagt. Der Tag bringt dem Kind nicht viel und oft, so zeigt es unsere Erfahrung, muss es dann doch noch von der Schule abgeholt werden.

9. Erste Heilige Kommunion [Zum Anfang]

Traditionsgemäß wird die Erste Heilige Kommunion auch noch am Montag nach dem „Weißen Sonntag“ gefeiert. Selbstverständlich ist dieser Tag für die Kommunionkinder und deren Geschwister, sofern sie unsere Schule besuchen, unterrichtsfrei.

10. Erste Hilfe [Zum Anfang]

Kleinere Verletzungen („Pflasterarbeiten“) versorgen wir selbst. Sollte jedoch ein Arztbesuch erforderlich sein oder vorsorglich erfolgen müssen, wenden wir uns sofort an Sie. Um die Sicherheit der uns anvertrauten Kinder optimal gewährleisten zu können, nehmen wir regelmäßig an Erste- Hilfe-Schulungen teil.

11. Fahrradausbildung [Zum Anfang]

Bereits im 1. Schuljahr beginnen wir mit der Verkehrserziehung. Über Vorübungen zur sicheren Beherrschung des Fahrrads gelangen wir im Laufe im Laufe der Zeit zur angestrebten Radfahrprüfung im 3. oder 4. Schuljahr. Begleitet wird dieses Programm von einem Verkehrserziehungsbeamten der Polizei, der die Kinder auf unserem schuleigenen Verkehrsübungsplatz unterrichtet.

12. Förderverein -> Eltern [Zum Anfang]

Die Erziehungsberechtigten unserer Schule können Mitglied im Förderverein werden. Durch diesen Verein wird unsere Schule zusätzlich in den Bereichen finanziell unterstützt, die durch den Schulträger nicht abgedeckt werden können. Der Förderverein wird von den Erziehungsberechtigten der Grundschule sowie den Kindergärten Straßenhaus und Oberhonnefeld getragen, die in Absprache mit uns über die Fördermaßnahmen befinden. Der Förderverein finanziert sich aus den Mitgliedbeiträgen und verschiedensten Aktionen, die während des Jahres durchgeführt werden sowie durch Spenden. Pausenspiele, Musikanlage, Theaterfahrten u.v.m. wurden durch die engagierte Mitarbeit der Eltern ermöglicht. Daher bitten wir Sie herzlich, Mitglied zu werden, damit wir gemeinsam unseren Kindern ein buntes und abwechslungsreiches Schulleben ermöglichen können.

13. Fragen, Klagen, Probleme -> Klassenleiter/in [Zum Anfang]

Wo Menschen zusammen leben und lernen, gibt es auch schon einmal Fragen und Probleme. Bitte wenden Sie sich grundsätzlich zunächst an den/die Klassenleiter/in. Er/Sie wird im Bedarfsfall die Schulleitung einschalten. Als Problemlöser Nr.1 hat sich immer wieder das Gespräch mit den unmittelbar Betroffenen heraus gestellt.

14. Fremdsprachen [Zum Anfang]

Seit dem Schuljahr 2005/06 werden die Kinder bereits ab Klassenstufe 1 spielerisch in Kontakt mit der ersten Fremdsprache (bei uns ist das Englisch) gebracht. In Klassenstufe 2 haben die Kinder 50 Minuten mehr Unterrichtszeit, d.h. einmal in der Woche beginnt der Unterricht für sie um 7.35 Uhr (donnerstags).

15. Frühstück -> Unterrichtszeiten [Zum Anfang]

Frühstück gibt Energie und die braucht Ihr Kind zum Lernen.

> Gesund soll es sein: Obst und Gemüse, klein geschnitten und belegte Brote in kleinen Portionen.

> Praktisch soll es sein: Frühstücksdose statt Plastiktüte, Getränke in Mehrwegflaschen.

> Gemeinschaftlich soll es sein: Alle Kinder frühstücken gemeinsam in der Klasse.

> Einmal in der Woche gibt es Obst und/oder Gemüse, finanziert vom Land Rheinland-Pfalz und dem Europäischen Schulobstprogramm.

Und was wird beim gemeinsamen Frühstück gelernt? In Ruhe essen heißt genießen. Und auch beim Essen gibt es Regeln!

16. Fundsachen [Zum Anfang]

Gefundene Kleidungsstücke oder Gegenstände werden gesammelt und in unserer neuen Sachensucherkiste vor dem Sekretariat ein Jahr lang aufbewahrt. Jedes Jahr spenden wir säckeweise nicht abgeholte Kleidung an das Rote Kreuz. Wertgegenstände hat unser Hausmeister in Verwahrung.

17. Hausaufgaben [Zum Anfang]

Hierzu einige der wichtigsten Richtlinien. Über alles Weitere informiert sie die Klassenleitung.

Hausaufgaben:

  • dienen der Übung und der Sicherung des Gelernten;
  • erledigt Ihr Kind, nicht Sie; Ihre Hilfen sollten nur Hinweise oder Anstöße sein;
  • sollten an einem ruhigen Arbeitsplatz ohne Radio und Fernseher erledigt werden;
  • sollten im 1./2. Schuljahr nicht länger als 30 Minuten, im 3./4. Schuljahr nicht länger als 60 Minuten in Anspruch nehmen; diese Angaben beziehen sich allerdings auf die reine Arbeitszeit, Pausen sind nicht eingerechnet; sollte diese Zeit durch Ihr Kind häufig überschritten werden, nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem/der Lehrer/in;
  • müssen nachgearbeitet werden, wenn sie vergessen oder unvollständig erledigt wurden.

18. Hausordnung [Zum Anfang]

Regeln für ein geordnetes und damit auch harmonisches Miteinander sind unerlässlich und tun jedem gut. Wenn Sie Ihr Kind bereits vor Schulbeginn mit unseren Schulregeln vertraut machen, wird es ihm leicht fallen, sich daran zu halten. Sie finden unsere Schulregeln unter dem Menüpunkt "Unsere Schule".

19. Klassenkasse [Zum Anfang]

Es obliegt der Klassenleitung, ob eine Klassenkasse eingerichtet wird. Darüber wird in der Klassenelternversammlung (Elternabend) beraten.

20. Klassenleiter/in -> Fragen, Klagen, Probleme [Zum Anfang]

Er oder sie ist die wichtigste Bezugsperson, die Ihr Kind in der Regel vier Jahre begleiten wird. Er oder sie ist deshalb erste/r Ansprechpartner/in bei Fragen. Deshalb: Halten Sie Kontakt, suchen Sie das Gespräch - nicht erst, wenn`s brennt.

21. Kosten [Zum Anfang]

Wir sind bemüht, den Kindern einen reichhaltigen und abwechslungsreichen Schulalltag zu bieten. Dies ist nicht immer kostenfrei möglich. Für manche Veranstaltungen wie Theater, Museum, Zoo usw. müssen wir Sie um Kostenbeteiligung bitten. Wir sind jedoch stets bemüht, die Kosten in Grenzen zu halten. Sollte es bei Ihnen persönlich irgendwelche Schwierigkeiten in dieser Hinsicht geben, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung.

22. Lehrerfortbildung -> Termine [Zum Anfang]

Da wir auch als Lehrer und Lehrerinnen nicht aufhören zu lernen, finden im Jahr manchmal Fortbildungstage einzelner Lehrer oder aber auch des gesamten Kollegiums statt. Damit wir diese Tage nutzen können, muss dann auch schon einmal der Unterricht ausfallen. Dieser Ausfall kann einen ganzen Tag oder auch nur bestimmte Zeiten betreffen. Sie werden darüber rechtzeitig informiert.

23. Neue Grundschulordnung -> Eltern [Zum Anfang]

Seit 2009 ist die neue Grundschulordnung für Rheinland-Pfalz in Kraft. Die Klassenleitung Ihres Kindes wird Sie nach und nach mit der Bedeutung für Sie und Ihr Kind vertraut machen. Fragen Sie gern auch gezielt bei Elternabenden nach.

24. Religionsunterricht [Zum Anfang]

An unserer Schule erteilen wir in Klasse 1 Religionsunterricht konfessionsübergreifend, ab Klasse 2 trennen wir dann in katholisch und evangelisch. Für Kinder anderen Glaubens bieten wir ab Klasse 1 Ethikunterricht an, der sich mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens beschäftigt. Die Gruppengröße muss jedoch mindestens 8 Kinder betragen.

25. Schul-T-Shirt [Zum Anfang]

Wir begreifen uns in unserer Schule als starke Gemeinschaft, in der einer für den anderen da ist. Um diesem Gefühl an besonderen Tagen Ausdruck zu verleihen, besitzen Schüler, Mitarbeiter, Lehrer und viele Eltern ein Schul-T-Shirt mit dem Logo unserer Schule. Sollte Ihr Kind noch keins besitzen, können Sie sich gern an die Klassenleitung oder das Sekretariat wenden.

26. Schulweg -> Versicherung, Fahrradausbildung [Zum Anfang]

Gehen Sie mit Ihrem Kind den Schulweg ab und achten Sie auf besondere Gefahren. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste! Ihr Kind ist auf dem Schulweg versichert. Die Benutzung von Fahrrad oder Roller ist mit zusätzlichen Gefahren verbunden; erst im 4. Schuljahr findet die Radfahrprüfung statt. Wir empfehlen in jedem Fall das Tragen eines Helms! Unterhalb unserer Schule befinden sich 5 Fahrradständer.

27. Selbstständigkeit [Zum Anfang]

Erziehung zur Selbstständigkeit ist eine wichtige Aufgabe von Pädagogen und Erziehern, die wir an unserer Schule sehr ernst nehmen und umsetzen. Ihr Kind sollte möglichst bald nach Aufnahme in die Schule lernen, selbstständig seine Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Tag bereit zu legen. So erkennt es, dass Sie ihm die Verantwortung dafür vertrauensvoll übertragen. Auch das Tragen des Ranzens sollten nicht die Eltern besorgen. Kinder sollten allein den Weg bis zur Klassentür gehen. Im Sinne Ihres Kindes freuen wir uns, wenn Sie als Eltern unsere Erziehungsarbeit dahingehend unterstützen.

28. Sportunterricht [Zum Anfang]

Zwei- bzw. dreimal wöchentlich findet Sportunterricht bzw. Bewegungszeit statt. Diese Stunden sind im Stundenplan Ihres Kindes als solche ausgewiesen. Im Interesse Ihres Kindes sollten Sie darauf achten, dass es so gekleidet ist, dass es sich eigenständig für den Sportunterricht umziehen kann. Auf Schmuck sollte an diesen Tagen gänzlich verzichtet werden. Die notwendige Sportausrüstung entnehmen Sie bitte den Ihnen ausgehändigten Materiallisten.

29. Termine [Zum Anfang]

Alle aktuellen Termine entnehmen Sie bitte den Eltern-Info-Schreiben, die Sie in regelmäßigen Abständen erhalten und auch auf unserer Homepage finden.

30. Unterrichtszeiten -> Frühstück -> Aufsicht [Zum Anfang]

1. Stunde 7.35 bis 8.20 Uhr  
2. Stunde Kl. 3/4: 8.25 bis 9.15 Uhr Kl. 1/2: 8:25 bis 9.10 Uhr
Frühstück Kl. 3/4: 9.15 bis 9.25 Uhr Kl. 1/2: 9:10 bis 9.25 Uhr
Große Pause 9.25 bis 9.45 Uhr  
3. Stunde 9.45 bis 10.35 Uhr  
4. Stunde 10.40 bis 11.30 Uhr  
Große Pause 11.30 bis 11.45 Uhr  
5. Stunde 11.45 bis 12.30 Uhr  

Für die Klassenstufe 2 beginnt der Unterricht donnerstags bereits um 7.35 Uhr (AG).

31. Umwelterziehung und Umweltschutz -> Frühstück [Zum Anfang]

Im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Natur und Umwelt legen wir Wert darauf, dass unsere Schüler ihren Schulhof und ihre Klassen in Eigenverantwortung sauber halten und den anfallenden Müll trennen. Sie können unsere Bemühungen unterstützen, indem Sie für das Frühstück Ihres Kindes Butterbrotdosen und Mehrwegflaschen verwenden. Das Mitbringen von Getränkedosen ist grundsätzlich nicht gestattet.

32. Unsere Schule [Zum Anfang]

Am 22. Oktober 1931 wurde unsere Schule als zweiklassige Volksschule ihrer Bestimmung übergeben. 82 Kinder wurden damals von 2 Lehrern unterrichtet. Das Schulgebäude wurde im Laufe der Zeit auf Grund der ständig wachsenden Schülerzahlen erweitert und umgebaut, zuletzt im Jahre 2017. Heute besuchen über 220 Schülerinnen und Schüler unsere Schule.

33. Versicherung -> Schulweg [Zum Anfang]

Bei allen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind durch den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) versichert. Dies gilt auch für den Schulweg. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass sich der Versicherungsschutz grundsätzlich nicht auf Sachen und Wertgegenstände erstreckt. Sollte Ihr Kind für den Schulweg ein „Fahrzeug“ (Inliner, Skateboard, Fahrrad, Kickboard usw.) benutzen, weisen wir darauf hin, dass der Versicherungsschutz erlöschen kann, wenn Ihr Kind auf seinem Weg in die Schule durch die Fahrzeuge ins Spielen verfällt und dadurch ein Unfall bedingt wird.

34. Unterrichtsausfall -> Klassenleitung [Zum Anfang]

Bei einem mindestens einen Tag vorher angekündigten Unterrichtsausfall (z.B. am letzten Schultag vor Ferienbeginn) gehen wir zunächst davon aus, dass Ihr Kind zu Hause bleiben kann. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie individuelle Lösungsmöglichkeiten mit der Klassenleitung besprechen.

35. Zeugnis [Zum Anfang]

Die Zeugnispraxis in Rheinland-Pfalz unterliegt zurzeit starken Veränderungen. Die aktuelle Fassung können Sie unter dem Menüpunkt "Infos" einsehen.